Beide GAK-Maßnahmen sind bereits seit 2023 im Rahmen der GAK unter FB 4 L (Agroforst) und FB 4 H (Nicht-produktiver investiver Naturschutz) förderfähig. Seit September 2025 werden sie inhaltlich mehr auf das ANK ausgerichtet und mit ANK-Mitteln über die GAK fortgeführt. Dabei werden zwei zusätzliche, förderfähige Optionen zur naturnahen Ausgestaltung bei der Anlage von Agroforstsystemen angeboten. Ergänzend zur Pflege und dem Erhalt von Hecken im investiven Naturschutz, wird nun auch die Bereitstellung landwirtschaftlich genutzter Flächen für z.B. die Heckenanlage gefördert.
Die Förderung von GAK-Maßnahmen erfolgt i.d.R. anteilig, wobei 60 % der Mittel vom Bund und 40 % vom Land bereitgestellt werden. Die Bundesländer entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit, ob und welche Maßnahmen sie anbieten und erlassen hierzu Landesförderrichtlinien.
Die Bundesregierung hat im Haushalt 2025 sowie im aktuellen Haushalt 2026 Ausgaben i. H. v. jeweils 10 Millionen Euro für die ANK-Maßnahme 6.1 vorgesehen. Hinzukommen können entsprechende Ausgaben aus Landesmitteln. Auch für die Folgejahre hat der Bund Mittel in gleicher Höhe eingeplant.
Die Erhöhung des Anteils von Landschaftselementen in der Agrarlandschaft ist auch erklärtes Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.