Bundesländer zur Antragstellung aufgefordert
Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden vom Bundesumweltministerium aufgefordert, bis zum 31. Juli 2024 ihre Zuwendungsanträge einzureichen – für investive Vorhaben, die natürliche Ökosysteme in der deutschen Nord- und Ostsee sowie den dazugehörigen Küstengebieten stärken bzw. wiederherstellen sollen.