Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK) – Informationen zum Skizzenverfahren
Im Online-Seminar wird das Skizzenverfahren der neuen ANK-Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ vorgestellt.
Die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ des Bundesumweltministeriums ist am 01.05.2026 in Kraft getreten als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK).
Die Förderrichtlinie sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht. Nach positiver Bewertung erfolgt gegebenenfalls die Aufforderung zur Antragstellung.
Das Online-Seminar zeigt, wie das Skizzenverfahren der ANK-Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ abläuft und gibt konkrete Hinweise für eine erfolgreiche Einreichung. Es erklärt Schritt für Schritt, wie die Skizze über das Portal easy-Online eingereicht wird, und macht verständlich, welche Ausgaben gefördert werden und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt. Außerdem besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
Information zur ANK-Maßnahme
- ANK-Handlungsfeld: Flüsse, Seen und Auen
- Name der Fördermaßnahme bzw. Förderrichtlinie: „Auenrenaturierung an Fließgewässern“