Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK) – Vorstellung der Förderrichtlinie
Das Online-Seminar stellt die Förderrichtlinie des neuen ANK-Förderprogramms „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ vor.
Die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ des Bundesumweltministeriums ist am 01.05.2026 in Kraft getreten und ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Sie unterstützt bundesweit Projekte, die naturnahe Auenlandschaften wiederherstellen (ausgenommen sind Bundeswasserstraßen). Gefördert werden unter anderem Projekte zur Anbindung ehemaliger Flussläufe, zur Entwicklung von Auwäldern oder zum Rückbau überflüssiger Hindernisse. Das Programm richtet sich insbesondere an Kommunen, Landesbehörden, Unternehmen, Vereine und Organisationen.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die ANK-Förderrichtlinie und beantwortet kompakt die Fragen: Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Und wie wird gefördert? Dazu haben Sie im Rahmen eines FAQs die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen.
Information zur ANK-Maßnahme
- ANK-Handlungsfeld: Flüsse, Seen und Auen
- Name der ANK-Maßnahme: Auenrenaturierung an Fließgewässern
- Name des im ANK geförderten Projektes: ANK-Auen@z-u-g.org
- Name der Fördermaßnahme bzw. Förderrichtlinie: Anneke Ewert