Hecken und Agroforstsysteme – mehr Gehölze für die Agrarlandschaft
Die ANK-Maßnahme 6.1 „Erhaltung und Neuanlage von Strukturelementen und Flächen insbesondere der Agrarlandschaften mit einer positiven Klima- und Biodiversitätswirkung (Hecken, Knicks, Agroforstsysteme, Baumreihen oder Feldgehölze) gezielt fördern“ wird seit September 2025 mit ANK-Mitteln über zwei GAK-Maßnahmen umgesetzt:
4 H 2.0 „Investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen“
Sie dient zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von naturbetonten Landschaftselementen in der Agrarlandschaft.
4 L 1.0 „Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“
Sie unterstützt Investitionen zur Anlage von streifenförmigen Agroforstsystemen auf Acker- oder Dauergrünland. Hierbei wechseln sich Gehölz- und Acker- bzw. Dauergrünland-Streifen in definierter Ausprägung auf der Fläche ab.
Beide GAK-Maßnahmen sind bereits seit 2023 im Rahmen der GAK unter FB 4 L (Agroforst) und FB 4 H (Nicht-produktiver investiver Naturschutz) förderfähig. Seit September 2025 werden sie inhaltlich mehr auf das ANK ausgerichtet und mit ANK-Mitteln über die GAK fortgeführt. Dabei werden zwei zusätzliche, förderfähige Optionen, zur naturnahen Ausgestaltung, bei der Anlage von Agroforstsystemen angeboten. Ergänzend zur Pflege und dem Erhalt von Hecken im investiven Naturschutz, wird nun auch die Bereitstellung landwirtschaftlich genutzter Flächen für z.B. die Heckenanlage gefördert.
Die Förderung von GAK-Maßnahmen erfolgt i.d.R. anteilig, wobei 60 % der Mittel vom Bund und 40 % vom Land bereitgestellt werden. Die Bundesländer entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit, ob und welche Maßnahmen sie anbieten und erlassen hierzu Landesförderrichtlinien.
Die Bundesregierung hat im Haushalt 2025 sowie im aktuellen Haushalt 2026 Ausgaben i. H. v. jeweils 10 Millionen Euro für die ANK-Maßnahme 6.1 vorgesehen. Hinzukommen können entsprechende Ausgaben aus Landesmitteln. Auch für die Folgejahre hat der Bund Mittel in gleicher Höhe eingeplant.
Die Erhöhung des Anteils von Landschaftselementen in der Agrarlandschaft ist auch erklärtes Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.
Beide Maßnahmen – Agroforstsysteme als Kombination von produktiven Gehölzen und landwirtschaftlichen Kulturen auf einer Fläche sowie die naturbetonten Strukturelemente wie Hecken, Knicks, Feldgehölze und Baumreihen – tragen dazu bei, den umwelt-, natur- und klimapolitischen Herausforderungen zu begegnen:
- Sie leisten einen herausragenden Beitrag zum Klimaschutz, denn im Holz von Bäumen und Sträuchern sowie in den Wurzeln werden beachtliche Mengen an CO2 aus der Atmosphäre gebunden und als organischer Kohlenstoff gespeichert.
- Zusätzlich bieten sie vielfältige Lebensräume und Nahrungsquellen für unterschiedliche Tierarten. Sie unterstützen damit auch die für die landwirtschaftliche Produktion und die Erhaltung natürlicher Ökosysteme wichtigen Bestäuberpopulationen.
- Linienförmige Gehölzstrukturen bieten ökologische Korridore, indem sie verschiedene Lebensräume miteinander verbinden und damit den Austausch erleichtern.
- Sie mildern die Auswirkungen längerer Trockenperioden, weil sich im Schutz der Bäume und Hecken das Mikroklima auf dem Feld verbessert und weniger Wasser verdunstet.
- Sie schützen den Boden vor Erosion, also vor dem Abtrag von fruchtbarer Erde durch Wind und Wasser.
- Gehölze in der Agrarlandschaft schützen das Grundwasser, denn durch sie verringert sich die Gefahr der Auswaschung von Nähr- und Wirkstoffen aus Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
- Agroforstsysteme erweitern zudem die Produktpalette der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel durch den Verkauf von Brenn- und Wertholz, Obst oder Nüssen.
Agroforstsysteme, Hecken, Knicks, Feldgehölze und Baumreihen leisten somit wichtige Beiträge zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zum Umweltschutz und damit auch zur notwendigen Transformation der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit.